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   OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17   

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OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17 (https://dejure.org/2017,49258)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.11.2017 - 3 B 240/17 (https://dejure.org/2017,49258)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. November 2017 - 3 B 240/17 (https://dejure.org/2017,49258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GewO § 33i, GlüStV § 25, GlüStV § 29 Abs. 4 S. 4
    Spielhalle; Mehrfachkonzession; Härtefall; Folgerichtigkeit; Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers

  • vdai.de PDF

    Gesetzgeberischer Beurteilungsspielraum bei der Umsetzung des Verbots von Mehrfachkonzessionen in § 25 Abs. 1 S. 1 GlüStV in den einzelnen Bundesländern; ein landesrechtliches Mindestabstandsgebot von 500m Luftlinie oder weniger ist rechtmäßig; wegen des ausnahmslosen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17

    Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17
    13 Darüber hinaus spricht im vorliegenden Fall schon Einiges für die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass bei dem hier vorliegenden Fall eines Mehrfachbetriebs von Spielhallen an einem Standort von vornherein keine Befreiung im Rahmen eines Härtefalls möglich ist, weil § 25 Abs. 2 GlüStV ein ausnahmsloses Verbot vorsieht (näher SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 10 ff.).

    Es ist daher eine typische und von Verfassungs wegen hinzunehmende Rechtsfolge des hier in Streit stehenden Verbundverbots, dass der betroffene Spielhallenbetreiber in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten kann und im Einzelfall seine Tätigkeit sogar einstellen muss (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 14 ff. m. w. N.).17 Eine von dieser Typik abweichende wirtschaftliche Sonderbelastung, die nicht von der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV erfasst und daher von der Härtefallregelung des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV aufgefangen wird, ist von der Antragstellerin aber bislang mit dem Hinweis auf die finanzielle Gesamtsituation der Gruppe, die von ihr im Hinblick auf alle in Deutschland betriebenen Spielhallen und unter Bezugnahme auf ihr Unternehmenskonzept dargelegt wurde, nicht nachgewiesen worden.

    Aus den in einem anderen Verfahren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 19) zwischen den Beteiligten eingeführten Angaben über die Geschäftsverhältnisse der Antragstellerin und ihrer Muttergesellschaft ergibt sich, dass die Antragstellerin ca. 320 Standorte mit über 2.300 Mitarbeiter betreibt (SächsOVG a. a. O. Rn. 18).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17
    Geringere, für den Spielhallenbetreiber günstigere Mindestabstände, wie sie auch § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG vorsehen, sind damit nicht unverhältnismäßig (SächsOVG, Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.; zur Verfassungsmäßigkeit insbesondere auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 128 ff. [141 ff.]).

    Da der mit Verbundverbot und Abstandsgebot verfolgte Hauptzweck, die Bekämpfung und Verhinderung von Glücksspielsucht, besonders schwer wiegt und es sich um ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel handelt, sind die durch die Regelungen bedingten Eingriffe in die Grundrechte der Spielhallenbetreiber verfassungsgemäß (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris Rn. 118 ff. m. w. N.).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17
    Da die Antragstellerin - worauf der Antragsgegner zutreffend hinweist - als nach deutschem Recht gegründete juristische Person mit Sitz in Deutschland dort Spielhallen betreibt, fehlt es auch an einem grenzüberschreitenden Bezug auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (zu beidem: BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 u. a. -, juris Rn. 51 sowie 83 ff. m. w. N.).

    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).

  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17
    Auch das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -) habe darauf verwiesen, dass die Antragstellerin ihren grundsätzlichen Anspruch auf Erlaubniserteilung nicht "auf der Anklagebank" in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren durchsetzen müsse.

    Denn im Gegensatz zu der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.) besteht durch die hier vorgenommene Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle im Vorfeld möglicher Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17
    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).
  • OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17

    Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17
    Geringere, für den Spielhallenbetreiber günstigere Mindestabstände, wie sie auch § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG vorsehen, sind damit nicht unverhältnismäßig (SächsOVG, Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.; zur Verfassungsmäßigkeit insbesondere auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 128 ff. [141 ff.]).
  • OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Abgabe einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17
    Eine solche Interessenabwägung kommt dann in Betracht, wenn sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht abschätzen lassen (SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2017, § 123 Rn. 25 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18

    Glücksspiel; Spielhalle; Mindestabstand; Kohärenz; Transparenz; Werbung;

    50 Zwar wird nicht mehr daran festgehalten, dass, wie bisher im Allgemeinen entschieden (SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris Rn. 11 m. w. N.), außerhalb des beim Staat monopolisierten Glücksspielangebots das europarechtliche Kohärenzgebot nicht zu beachten ist.
  • OVG Sachsen, 08.08.2018 - 3 B 351/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Verbundverbot; Härtefall; Mietvertrag;

    Dieses Verbundverbot ist mit höherrangigem Recht vereinbar (SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris; Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.; zur Verfassungsmäßigkeit insbesondere auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 128 ff. [141 ff.]).

    Anders als etwa in Nordrhein-Westfalen hat der sächsische Gesetzgeber darauf verzichtet, Befreiungsmöglichkeiten vom gesetzlichen Verbundverbot zu ermöglichen (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juni 2018 - 3 B 323/17 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris Rn. 13 und Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 10 ff.).

  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
    Da der Gesetzgeber zudem mit § 25 Abs. 2 GlüÄndStV zu erkennen gegeben hat, dass er im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des § 1 GlüÄndStV einem Verbundverbot ein besonderes Gewicht einräumt, ist auch im Hinblick auf die in § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüÄndStV genannten Belange nichts für das Vorliegen eines Härtefalls ersichtlich, vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris, Rn. 21; VG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Juli 2018 - 1 L 736/18 -, juris, Rn. 68.
  • VG Münster, 25.04.2018 - 9 L 325/18

    Keine Härtefallbefreiung wegen fehlender Amortisation von in Spielhallenbetrieb

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13 -, juris, Rn. 176 ff, m. w. N.; vgl. im Übrigen Sächs. OVG, Beschlüsse vom 5. Januar 2018 - 3 B 315/17 -, juris, Rn. 14, und vom 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris, Rn. 15, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris, Rn. 75; VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 47, m. w. N.
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17
    Da der Gesetzgeber zudem mit § 25 Abs. 2 GlüÄndStV zu erkennen gegeben hat, dass er im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des § 1 GlüÄndStV einem Verbundverbot ein besonderes Gewicht einräumt, ist auch im Hinblick auf die in § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüÄndStVgenannten Belange nichts für das Vorliegen eines Härtefalls ersichtlich, vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris, Rn. 21; VG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Juli 2018 - 1 L 736/18 -, juris, Rn. 68.
  • VG Augsburg, 21.04.2021 - Au 8 K 17.1161

    Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Der Spieler soll sich nach dem Verlassen der Spielhalle so weit von ihrer Atmosphäre gelöst haben, dass ein selbständiger, neuer Entschluss zum Betreten einer weiteren Spielhalle erforderlich ist (BVerfG, B.v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12 u.a. - juris Rn. 133 ff.; OVG Sachsen, B.v. 9.11.2017 - 3 B 240/17 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18

    Spielhalle; Härtefall; Transparenzgebot; Monopol; Verbundverbot;

    13 Das dafür herangezogene Transparenzgebot ist schon deshalb nicht beachtlich, weil es bei der Antragstellerin als nach deutschem Recht gegründete juristische Person mit Sitz in Deutschland, die auch dort Spielhallen betreibt, an einem grenzüberschreitenden Bezug auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit fehlt (SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 3 B 398/18

    Spielhalle; Kohärenz; Verbundverbot; Härtefall

    35 Zwar wird nicht mehr daran festgehalten, dass, wie bisher im Allgemeinen entschieden (SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris Rn. 11 m. w. N.), außerhalb des beim Staat monopolisierten Glücksspielangebots das europarechtliche Kohärenzgebot nicht zu beachten ist (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 50 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.11.2018 - 3 A 893/17

    Dienstleistungsfreiheit; Sachentscheidungskompetenz; Widerspruchsverfahren;

    Da die Klägerin - worauf der Beklagte zutreffend hinweist - als nach deutschem Recht gegründete juristische Person mit Sitz in Deutschland dort Spielhallen betreibt, fehlt es an einem grenzüberschreitenden Bezug auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (zu beidem: BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 u. a. -, juris Rn. 51 sowie 83 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 18.208

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis, Betrieb von sechs Spielhallen in einem Gebäude,

    Der Spieler soll sich nach dem Verlassen der Spielhalle so weit von ihrer Atmosphäre gelöst haben, dass ein selbständiger, neuer Entschluss zum Betreten einer weiteren Spielhalle erforderlich ist (BVerfG, B.v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12 u.a. - juris Rn. 133 ff.; OVG Sachsen, B.v. 9.11.2017 - 3 B 240/17 - juris Rn. 16).
  • VG Augsburg, 26.02.2019 - Au 8 K 17.1005

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis und Spielerschutz

  • OVG Sachsen, 05.06.2018 - 3 B 323/17

    Wirtschaftliche Sonderbelastung; Spielhalle; Duldung; Mehrfachbetrieb; Abstand;

  • VG Augsburg, 01.12.2020 - Au 8 K 17.1159

    Vereinbarkeit der §§ 24 ff. GlüStV und der Art. 9 ff. AGGlüStV mit höherrangigem

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